Sozialabgaben für minijobber

  • Daneben zahlt der Arbeitgeber eine Umlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, zahlt gar nichts extra
  • Auch eine Umlage für den Mutterschutz ist obligatorisch, falls weibliche Minijobber beschäftigt werden
  • Tabellen mit allen Abgaben, die Arbeitgeber für Minijobs zu leisten haben, finden Sie im AOK-Arbeitgeberportal.
  • Die Rentenbeiträge können später angerechnet werden, wenn man später eine Rente bezieht
  • Beiträge und Abgaben für Minijobs Bei der gewerblichen Beschäftigung eines Minijobbers fallen verschiedene Abgaben, Beiträge und Steuern an. Was auf den ersten Blick unübersichtlich erscheint, wird in den folgenden Artikeln verständlich erklärt.
  • Die Arbeitslosenversicherung ist für Minijobber ebenfalls beitragsfrei
  • Diese Pauschale beträgt aktuell 15 Prozent des Verdienstes
  • Der Arbeitgeber zahlt stattdessen eine pauschale Abgabe zur Rentenversicherung
  • Bei einem Minijob fallen für den Arbeitnehmer normalerweise keine eigenen Sozialabgaben an
  • Finanziert werden die jeweiligen Leistungen sowohl durch sogenannte Sozialversicherungsbeiträge (Sozialabgaben) von Arbeitgebern und Versicherten als auch durch staatliche Zuschüsse. In der Regel sind alle Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig. Doch gilt das auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte? Müssen sie bei einem sogenannten „Minijob“ in die Sozialversicherung einbezahlen?.
  • Die genauen Beträge können sich von Jahr zu Jahr leicht ändern
  • Sparen Sie Zeit, indem Sie per Minijob-Rechner die Abgaben für Ihre Beschäftigten im Jahr berechnen.